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Anforderungen für Stromverträge

Damit ein Stromvertrag genehmigt werden kann, müssen die folgenden Informationen zwingend enthalten sein:

  • Strompreis: Der vereinbarte Preis pro kWh (Arbeitspreis) muss explizit aufgeführt sein.

  • Vertragsbeginn: Das offizielle Startdatum des Vertrags muss eindeutig ersichtlich sein.

Adresse: Die Adresse muss deckungsgleich sein mit dem Erst- bzw. Zweit-Wohnsitz. Der Name muss nicht zwingend deckungsgleich sein, da der Stromvertrag auf den Namen von anderen Familienmitgliedern etc. laufen könnte.

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